STAND · 27.05.2026 — 61 ARTIKEL · ALLE GEPRÜFT
Schweizer Migrationsrecht.Klar. Geprüft. Quellenbelegt.
Aufenthaltsbewilligungen, Verfahren, kantonale Praxis. Jeder Artikel überprüft durch einen im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Schweizer Anwalt. Jede Behauptung mit primärer Fedlex-Quelle belegt.
Information, keine Rechtsberatung. Anwaltliche Vertretung ausschliesslich durch im Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte (BGFA Art. 11).
REDAKTIONELLES VERZEICHNIS · AUSZUG
Jeder Artikel ist signiert. Jede Signatur ist datiert.
Auszug aus dem Verzeichnis der zuletzt geprüften Artikel. Vollständiges Verzeichnis im Wissensbestand.
Signatur < 30 Tage
Signatur 30–60 Tage
Signatur > 60 Tage — Revision
§ 01 · METHODE · DREI PHASEN
So entsteht ein Artikel.
Jeder Artikel durchläuft drei Prüfungen. Jede Prüfung ist auditiert, jede Unterschrift datiert. Wir veröffentlichen erst, wenn der dritte Schritt abgeschlossen ist.
ENTWURF
Verfasst durch COLLEGIUM
Spezialisierte KI-Agenten — PERMIT-SPECIALIST, ASYLUM-SPECIALIST, SENIOR-COUNSEL — entwerfen den Text gegen primären Gesetzestext, SEM-Praxisrichtlinien und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.
QUELLENAIG · BFG · FZA · VZAE · Asyl-Praxis
KRITIK
EDITORIAL-CRITIC prüft
Ein adversarialer Critic-Agent prüft jeden Entwurf auf BGFA-Konformität, NLI-Verifikation jeder Behauptung, Anti-Scope-Flags und Frist-Relevanz. Probleme blockieren die Veröffentlichung.
PRÜFUNGENBGFA · NLI · Scope · Frist
SIGNATUR
Lawyer-of-Record gibt frei
Ein im kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt prüft und unterzeichnet jeden Artikel. Letzte Überprüfung und nächste Fälligkeit werden pro Artikel öffentlich angezeigt.
REGISTERKanton Genève
§ 02 · KANTONALE AKTIVIERUNG
Phasenweise Öffnung.
Wir öffnen Kantone nach Anwaltsregister-Compliance. Aktive Kantone unterstehen kantonaler Aufsicht.
GE
Genève
Aktiv
ZH
Zürich
Phase · M+3
VD
Vaud
Phase · M+6
BE
Bern
Phase · M+6
BS
Basel-Stadt
Phase · M+12
ZG
Zug
Phase · M+12
§ 03 · WAS WIR NICHT TUN
Eine ehrliche Abgrenzung.
Die Redaktion publiziert, was sie belegen kann. Es wird nichts versprochen, was nicht eingehalten werden kann.
Transparenz-Bericht- Keine individuelle Rechtsberatung.Für Ihren Einzelfall verweisen wir an im Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte. BGFA Art. 11.
- Keine Erfolgsversprechen.Migrationsentscheide unterliegen kantonalem Ermessen. Wir erklären den rechtlichen Rahmen — nicht den Ausgang.
- Keine behördliche Verbindung.Swiss Immigration Pro ist ein privater Dienst. Keine Verbindung zur Eidgenossenschaft, zum SEM oder zur EDÖB.
- Datenhaltung in der Schweiz.Server in der Schweiz. Sprachmodelle EU-konform betrieben. Keine Übertragung in Drittstaaten.